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- Wolfgang Linke
Fairness-Abkommen zur Kommunalwahl in Bergheim: Korrektur der Berichterstattung
Bergheim, 25. August 2025 – In einem am 30.06.2025 um 07:54 Uhr von Radio Erft ausgestrahlten Beitrag mit dem Titel „Parteien schließen Fairness-Abkommen für Kommunalwahl“ wurde berichtet, dass sich „nahezu alle Parteien“ in Bergheim auf ein Fairness-Abkommen zur Kommunalwahl geeinigt hätten. Als einzige nicht beteiligte Partei wurde ausschließlich die AfD benannt.
Die AfD Bergheim wurde vor Veröffentlichung weder kontaktiert noch angehört – entgegen dem journalistischen Sorgfaltsgebot und dem etablierten journalistischen Standard. Die in Artikel 1 des Pressekodex des Deutschen Presserats verankerte Regel „Audiatur et altera pars“ (man höre auch die andere Seite) verpflichtet Redaktionen zur Anhörung Betroffener vor Veröffentlichung kritischer Berichterstattung.
